Pflicht: Qualität kennzeichnen
Nach Russland eingeführte Produkte müssen laut Industrie- und Handelsministerium auch weiterhin sämtliche Qualitätsanforderungen erfüllen, allen Standards entsprechen und über die erforderlichen Genehmigungen verfügen. Die digitale Kennzeichnungspflicht von Waren bleibt trotz der per Regierungserlass Nr. 506 erteilten Genehmigung von Parallelimporten bestehen. Die erforderlichen Markierungen können bei der Zollabfertigung der Waren direkt vorgenommen werden. Eine vollständige Liste der Zolllager, die nach Russland importierte Waren kennzeichnen, ist auf der Website des Etikettierungssystems Tschestnyj Snak (RU) veröffentlicht. Die Kosten für den Kennzeichnungscode betragen 50 Kopeken und sollten nicht zu höheren Kosten beim Endverbraucher führen.
Um Landwirte, Einzelhändler und Restaurants zu entlasten, ist zuvor die Einführung der Kennzeichnung für Milchprodukte auf den 1. September 2022 und für abgepacktes Trinkwasser auf den 1. März 2023 verschoben worden. Die Einführung einer obligatorischen Einzelbuchhaltung bei Milchprodukten wurde auf den 1. Juni 2025 verschoben, um den Unternehmen im Lichte der Sanktionen genügend Zeit für Zeit die Umstellung zu geben. Die Verbindlichkeit für in Russland durchgeführte freiwillige Kennzeichnungsprojekte wurde ebenfalls auf den 28. Februar 2023 verschoben. Dabei geht es um die versuchsweise Kennzeichnung von Brauereiprodukten und alkoholarmen Getränken, Nahrungsergänzungsmitteln, Antiseptika, Medizinprodukten, nikotinhaltigen Flüssigkeiten und elektronischen Nikotinabgabegeräten. / MinPromTorg, Regierungserlass Nr. 741 vom 21. April 2022 (RU)
Mineraldünger: Exportquoten erhöht
Russland hat zum 30. April die Exportquote für Mineraldünger vorübergehend um 501.000 Tonnen erhöht. Diese Maßnahme gilt bis einschließlich 31. Mai 2022. Gemeint sind Mehrnährstoffdünger mit zwei oder drei Nährstoffen – Stickstoff, Phosphor und Kalium. Aktuell liege die Exportquote insgesamt bei etwa 6,1 Mio. Tonnen, teilte die russische Regierung mit. Ausgenommen von Quotierungen sind Düngemittellieferungen in die sogenannte „Volksrepubliken Donezk“ und „Volksrepublik Lugansk“ sowie nach Abchasien und Südossetien. Die Regierung hatte bereits zuvor am 17. April die Quote für Düngemittelexporte erhöht, um russische Produzenten wegen der Sanktionen und gesunkener Inlandsnachfrage zu unterstützen.
Die seit 1. Dezember 2021 geltende Exportquote für Düngemittel wurde seinerzeit wegen gestiegener Weltmarktpreise vor dem Hintergrund der Energiekrise eingeführt. / Kommersant, Regierungserlass Nr. 779 vom 29. April 2022 (RU)
Gaszahlungen in Rubel: Steuerliche Erfassung von Kontoinhabern
Russlands Präsident Wladimir Putin hat am 1. Mai ein Gesetz zur Erleichterung der steuerlichen Erfassung ausländischer Organisationen im Rahmen der Eröffnung von Bankkonten unterzeichnet. Die Einrichtung eines solchen Kontos ist notwendig, wenn Unternehmen aus dem Ausland für russische Gaslieferungen in Rubel zahlen wollen. Die bisher lediglich für ausländische Banken vorgesehene Registrierung wird auf Unternehmen ausgeweitet. Das Anerkennungsverfahren für Holdinggesellschaften, gegen deren Gesellschafter Sanktionen verhängt wurden, ist vereinfacht worden. Die im Zuge der Erfassung bei den Steuerbehörden beizubringenden Unterlagen werden vom Finanzministerium festgelegt. / Kommersant, Föderationsgesetz Nr. 120 (RU)
Cybersecurity: Nachrichtendienst darf anzapfen
Präsident Putin hat ein Dekret über zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit unterzeichnet. Der Erlass gilt für föderale und regionale Behörden, staatliche Unternehmen und Fonds, strategisch wichtige und systemrelevante Unternehmen sowie juristische Personen, die zur Informationsinfrastruktur der Russischen Föderation gehören. Um auch Cyberangriffe erkennen, abwehren bzw. deren Folgen zu beseitigen sollen jeweils Informationssicherheitsbeauftragte ernannt werden. Darüber hinaus sind Unterabteilungen einzurichten, die diese Funktion übernehmen, oder die Aufgabenbereiche bereits bestehenden Abteilungen zu übertragen.
Dabei ist dem Föderalen Nachrichtendienst (FSB) zum Monitoring ungehinderter Zugang zu gewähren, einschließlich Ferndiagnosen der Informationsinfrastruktur. Den Anweisungen der Dienste ist Folge zu leisten. Die jeweilige Leitung der Behörden oder Organisationen wird persönlich für die Informationssicherheit verantwortlich gemacht. Darüber hinaus ist es Regierungsbehörden ab 1. Januar 2025 verboten, Informationssicherheitstools zu verwenden, die in „unfreundschaftlichen“ Ländern hergestellt wurden. Erfasst sind auch Hersteller, die unter deren Gerichtsbarkeit fallen und direkt oder indirekt von diesen kontrolliert oder mit ihnen verbunden sind. / RBC, Präsidialerlass Nr. 250 (RU)
Bankgeheimnis besser geschützt
Russische Banken dürfen US-amerikanischen und anderen ausländischen Behörden keine Daten mehr übermitteln, die das Bankgeheimnis verletzen würden. Am 1. Mai hat der russische Präsident ein entsprechendes Gesetz unterzeichnet, das russischen Finanzinstituten verbietet, Informationen über Kunden und deren Transaktionen an „unfreundliche“ Staaten weiterzugeben. Erhalten nun Finanzinstitute derartige Anfragen, sind sie verpflichtet, die russische Zentralbank innerhalb von drei Arbeitstagen über ein persönliches Konto auf der Website der Regulierungsbehörde darüber zu informieren. Die Notenbank wiederum hat diese Information an ein vom Staatsoberhaupt zu bestimmendes föderales Exekutivorgan weiterzuleiten.
Das Gesetz über die russischen Gegensanktionen wurde entsprechend geändert. Seit 2021 dürfen das US-Finanzministerium und das Justizministerium Daten über Kunden und deren Transaktionen von ausländischen Banken verlangen, wenn diese über ein Korrespondenzkonto in den Vereinigten Staaten verfügen. US-Behörden können Informationen über jedes Konto anfordern, wenn es etwa Gegenstand eines strafrechtlichen US-Ermittlungs- oder Geldwäscheverfahrens ist. Damit bestünde nach Auffassung der russischen Zentralbank das Risiko, dass die USA von ihrem Recht Gebrauch mache, bisher nicht zugängliche Informationen über jegliche Finanztransaktionen und deren Teilnehmer zu erhalten, die über russische Banken abgewickelt werden. / RBC, Präsidialerlass Nr. 125 (RU)
Schwarze Liste: Mechanismus für Vergeltungsmaßnahmen
Am 3. Mai hat der russische Präsident Dekret Nr. 252 „Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Vergeltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit unfreundlichen Aktionen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen“ unterzeichnet.
Danach kann Russland Geschäfte wie Exporte schlicht einstellen: Per Gesetz sind Rahmenbedingungen für Sanktionen gegen westliche Länder vorgesehen und bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten mit juristischen und natürlichen Personen verboten, die von russischen Behörden auf einer speziellen „schwarzen Liste“ geführt werden. Entsprechende Restriktionen gelten auch für Organisationen, die von gelisteten Personen kontrolliert werden. Besagte schwarze Liste ist noch nicht fertiggestellt worden. Die Restriktionen müssen von Regierungsbehörden aller Ebenen – föderal wie regional – sowie anderen staatlichen Organen beachtet werden. Das Verbot ist ebenfalls verbindlich für Organisationen und Einzelpersonen, die der russischen Gerichtsbarkeit unterstehen. Verboten sind:
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Geschäftsabschlüsse einschließlich Außenhandelsverträge mit sanktionierten Personen
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Vertragserfüllung gegenüber sanktionierten Personen, wenn die Leistung nicht oder noch nicht vollständig erbracht ist
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Finanztransaktion zum Vorteil sanktionierten Personen von der „schwarzen Liste“
Welche Transaktionen das sind, soll die russische Zentralbank erläutern. Ganz konkret sind aktuell weder Personen, Unternehmen oder Organisationen benannt. Die Regierung soll innerhalb von zehn Tagen eine Namensliste und weitere Kriterien festlegen, anhand derer beurteilt werden kann, welche Wirtschaftstätigkeit verboten ist.
Verboten ist zudem die Ausfuhr bestimmter Produkte und Rohstoffe aus Russland, die auf russischem Hoheitsgebiet hergestellt oder abgebaut wurden, sofern die Lieferung an gelistete sanktionierte Personen erfolgt oder diese involviert sind.
Der Erlass etabliert ein eigenes Sanktionssystem und stellt dabei ein Mittelding dar zwischen den von der Europäischen Union und den USA getroffenen Restriktionen. Für operative Sanktionsentscheidungen sowie zur Erläuterung der Maßnahmen spielen russische Regierung und Zentralbank eine besondere Rolle.
Zu erwarten sind in absehbarer Zukunft nicht nur die besagte schwarze Liste sanktionierter juristischer wie natürlicher Personen, sondern auch Entscheidungen, die eine Haftung bei Nichtbefolgen des russischen Sanktionsmechanismus vorsehen. / Gazeta.ru, Kommersant, Präsidialerlass Nr. 252 (RU)
Beschränkungen für ausländische Gesellschafter
Am 4. Mai hat Präsident Wladimir Putin einen Erlass über das vorläufige Verfahren zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen im Bereich der Unternehmensbeziehungen gegenüber ausländischen Gläubigern aus „unfreundlichen“ Ländern unterzeichnet.
Danach können ausländische Gesellschafter russischer GmbHs ihre Einnahmen künftig nicht mehr frei ins Ausland überweisen. Gesellschafter aus „unfreundlichen“ Staaten (auch Deutschland) bekommen ihre künftigen Einkünfte aus russischen Beteiligungen vorübergehend auf ein sogenanntes C-Konto eingezahlt, von welchem kein Transfer ins Ausland möglich ist. Gegebenenfalls kann dieser zu besonderen Zwecken erfolgen, wie zur Zahlung von Steuerschulden oder zum Ankauf von kupontragenden russischen Bundesanleihen (Föderale Schuldanleihen, OFZ). Steht eine Gewinnausschüttung an, kann die Auszahlung an ausländische Gläubiger nur in Übereinstimmung mit dem Anfang März unterzeichneten Präsidialerlass erfolgen. Die Auszahlung auf reguläre Konten ist nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung der russischen Zentralbank und des Finanzministeriums möglich. Der neue Präsidialerlass konkretisiert die am 28. Februar getroffenen Regelungen zu Unternehmensbeziehungen. Die Zentralbank ist bevollmächtigt, offizielle Kommentierungen zum Anwendungsbereich der neuen Bestimmungen abzugeben. / RBC, Präsidialerlass Nr. 254 (RU)
Japan-Sanktionen gegen Politik und Medien
Moskau hat gegen 63 japanische Staatsbürger ein Einreiseverbot verhängt, betroffen sind unter anderem:
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Fumio Kishida, Premierminister
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Hirokazu Matsuno, Leiter des Kabinettssekretariats
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Yoshimasa Hayashi, Außenminister
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Shun'ichi Suzuki, Finanzminister
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Nobuo Kishi, Verteidigungsminister
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Yoshihisa Furukawa, Justizminister
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Mitglieder beider Kammern des japanischen Parlaments
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Mamoru Morohoshi, Vorsitzender der Northern Territories Issue Association (betreffend die südlichen Inseln des Kurilen-Archipels)
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Chefetage großer Medienhäuser wie der Zeitung Sankei, der Mediaholdings Yomiuri Group und Nikkei, des Portals Sports Communicators, des Magazins Sentaku. / RBC, AußenMinRF (RU)
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